Kiefer­orthopädie & Zahn­regu­lie­rungen

Kiefer­orthopädie & Zahn­regu­lie­rungen

Was ist Kieferorthopädie?

Die Kieferorthopädie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen befasst. Für die moderne Kieferorthopädie benötigt der Zahnarzt eine langjährige Zusatzausbildung und eine ständige Fortbildung um die neuesten Therapiemöglichkeitem anwenden zu können. So verwenden wir in unserer Ordination die modernsten Bracketsysteme, angepasst an die individuellen Therapiebedürfnisse. (zb. selbstlegierende Speedbrackets, ästhetische Keramikbrackets etc…) Auch moderne Verankerungsimplantate die nach der kieferorthopädischen Behandlung entfernt werden bieten wir in unserer Ordination an.
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Wann ist Kieferorthopädie möglich?

Kieferorthopädie ist grundsätzlich in jedem Alter möglich! Jugendliches Alter erleichtert jedoch vieles. Die erste Beratung sollte mit 5 – 6 Lebensjahren erfolgen um Frühfehlstellungen wie Kreuzbiss, Progenie, offener Biss etc. zu erkennen oder auszuschliessen. Die zweite Beratung erfolgt zw. dem 8. – 10. Lebensjahr. In diesem Alter liegt der optimale Zeitpunkt um mit Funktionskieferorthopädie, meist mit abnehmbaren Zahnspangen ( Bionator etc…) zu beginnen. Es ist noch genug Wachstum vorhanden. Die dritte Beratung erfolgt ca. zw. dem 10. – 12. Lebensjahr wenn die meisten der bleibenden Zähne bereits durchgebrochen sind. Dies ist die beste Zeit mit einer festsitzenden Zahnspange (Brackets) zu beginnen. Die vierte Beratung erfolgt im Erwachsenenalter. In jedem Alter ist eine Zahnspange möglich, jedoch ist die Behandlung meist aufwendiger. Unser ältester Patient, der erfolgreich mit einer Zahnspange versorgt wurde, ist 68 Jahre alt. (Präprothetische Kieferorthopädie) Bei erwachsenen Patienten ab dem 18. LJ. ist auch häufig eine Zusammenarbeit mit einem Kieferchirurgen notwendig. Da das Wachstum abgeschlossen ist muss der Chirurg manchmal durch einen Eingriff die beiden Kiefer in die richtige Relation zueinander bringen. Die Zahnfehlstellung wird aber im voraus in unserer Ordination korrigiert. Präprothetische Behandlung: Durch kieferorthopädische Maßnahmen (z.B. Aufrichtung von Zähnen) können oft bessere Voraussetzungen für Ihren neuen Zahnersatz geschaffen werden.

Warum brauche ich eine Zahnspange?

1. Funktion: Die Zähne können Ihre Funktion nur dann lange und erfolgreich ausüben wenn sie die optimale Lage zueinander haben. Ist dies nicht der Fall kommt es in weiterer Folge zu Komplikationen wie zB: erhöhtes Kariesrisiko, Paradontose, vorzeitiger Zahnverlust, Kiefergelenksprobleme, Kopfschmerzen, Migräne, Verspannungen im Rücken und Nackenbereich.

2. Ausstrahlung: Schöne gerade Zähne bringen Selbstbwusstsein, Attraktivität und erleichtern das alltägliche Leben. (Beruf, Partner, sozialer Kontakt)

Unsichtbare Zahnspange

Weniger Irritationen

auf Grund fehlender Drähte und Brackets kommt es zu weniger Irritationen der Mundschleimhaut

Einfache Anwendung

durch einfaches herausnehmen der Schiene, können Sie alles Essen und Trinken

Verbesserte Mundhygiene

auch die Mundhygiene kann dadurch wie gewohnt durchgeführt werden

Ablauf einer kieferorthopädischen Behandlung

Erstgespräch
Allgemeine Informationen

Diagnose und Planung
Modellanalyse, Panoramaaufnahme, Fernröntgenanalyse, Fotoanalyse, Wachstumsanalyse

Behandlung
1. Abnehmbare Zahnspangen: die Behandlung erfolgt mit herausnehmbaren Plattenapparaturen oder mit funktionskieferorthopädischen Spangen ( Bionator, Aktivator, usw..) solange noch genügend Wachstum vorhanden ist. 2. Festssitzende Zahnspangen:(Bracketts) mit Hilfe von Bracketts können Zähne entlang eiens Führungsdrahtes bewegt werden, bis die Funktion der Zähne optimal ist.

Dauer der Behandlung
Je nach Schweregrad dauert eine Behandlung im Schnitt 2 - 3 Jahre, selten länger als 3 Jahre. Oft beginnt man mit einer abnehmbaren Zahnspange, später folgt meist die festsitzende Brackettapparatur.

RETENTION (Haltegerät)
Nach jeder kieferorthopädischen Behandlung (aktive Phase) schließt sich eine Stabilisierung des Behandlungsergebnisses an (passive Phase).

Ablauf einer kieferorthopädischen Behandlung

Erstgespräch
Allgemeine Informationen

Diagnose und Planung
Modellanalyse, Panoramaaufnahme, Fernröntgenanalyse, Fotoanalyse, Wachstumsanalyse

Behandlung
1. Abnehmbare Zahnspangen: die Behandlung erfolgt mit herausnehmbaren Plattenapparaturen oder mit funktionskieferorthopädischen Spangen ( Bionator, Aktivator, usw..) solange noch genügend Wachstum vorhanden ist. 2. Festssitzende Zahnspangen:(Bracketts) mit Hilfe von Bracketts können Zähne entlang eiens Führungsdrahtes bewegt werden, bis die Funktion der Zähne optimal ist.

Dauer der Behandlung
Je nach Schweregrad dauert eine Behandlung im Schnitt 2 - 3 Jahre, selten länger als 3 Jahre. Oft beginnt man mit einer abnehmbaren Zahnspange, später folgt meist die festsitzende Brackettapparatur.

RETENTION (Haltegerät)
Nach jeder kieferorthopädischen Behandlung (aktive Phase) schließt sich eine Stabilisierung des Behandlungsergebnisses an (passive Phase).

Dauerhaft schöne Zähne sind leider auch nach einer erfolgreichen kieferorthopädischen Behandlung keine Selbstverständlichkeit, denn die Zähne sind im Knochen nicht fest verankert. Im Alterungsprozess kommt es zu Umbauvorgängen im Knochen und zu Bissveränderungen die zu erneuten Zahnfehlstellungen führen können. Ebenso können sich die Zähne durch den Wachstumsdruck der Weisheitszähne, meist im Alter von 16-18 Jahren verschieben. Um genau das zu verhindern bedient man sich spezieller Haltegeräte durch die eine Langzeitstabilisierung erreicht werden kann.

Info zur „Gratiszahnspange“

Seit 1.07.2015 gibt es in Österreich die sogenannte „Gratiszahnspange“ für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, aber nur für Patienten mit schwerwiegenden Zahnfehlstellungen.

Diese werden nach einer neuen IOTN 1-5 Skala beurteilt und nur Schweregrad IOTN 4+5 haben Anspruch auf diese „Gratiszahnspange“.

Für diese Leistungen bin ich qualifizierter Wahlkieferorthopäde das bedeutet, dass unseren Patienten ebenfalls ein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten (bei IOTN 4+5) von 80% des Kassenvertragstarifs gewährt wird.

Honorare für kieferorthopädische Behandlungen gemäß § 153a ASVG ab 1.7.2015

Die Tarife können sich je nach Dauer und Schwierigkeitsgrad der Behandlung zwischen +- 20 % bewegen.

Kieferothopädische Beratung

Kassenleistung GKK €13,52
€ 30,00

Interzeptive Behandlung

Kassenleistung GKK € 683,20
€ 1150,00

Reparatur der interzeptiven Bahanddlung

Kassenleistung GKK € 00,00
€ 0,00

IOTN-Feststellung (inkl. Röntgen)

Kassenleistung GKK € 40,00
€ 50,00

Behandlungspauschale der kieferorthopädischen Hauptbehandlung

Kassenleistung GKK € 3.640,00
€ 4.550,00

Reparatur der kieferothopädischen Hauptbhandlung

Kassenleistung GKK € 00,00
€ 00,00

Ausgliederung nach einem Behandlerwechsel

Kassenleistung GKK € 182,00
€ 227,00

Interzeptive Behandlung

Kassenleistung GKK € 683,20
€ 1150,-

Die Vorteile unserer wahlkieferorthopädischen Behandlung sind geringe Wartezeiten auf den Beginn der Behandlung und eine persönliche ärztliche Betreuung.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und ein persönliches Gespräch, bei dem wir einen individuellen Plan für Sie erstellen können!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und ein persönliches Gespräch, bei dem wir einen individuellen Plan für Sie erstellen können!